Betriebsprüfung - Steuerberater München Kolmberger Steuerkanzlei

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KOLMBERGER
Steuerkanzlei


Betriebsprüfung

Kündigt sich eine Außenprüfung - auch Betriebsprüfung genannt – an werden Steuerpflichtige oft nervös und verhalten sich häufig falsch. Hier gilt es – wie im Steuerstrafverfahren - stets Ruhe zu bewahren und ab der Ankündigung der Betriebsprüfung unverzüglich uns über die Prüfungsankündigung oder Prüfungsanordnung zu informieren (Thema strafbefreiende Selbstanzeige).

Aufgrund unzähliger Außenprüfungen haben Sie einen sehr erfahrenen Steuerberater an Ihrer Seite, welcher die bußgeld- und strafrechtsrelevanten Tatbestände sofort erkennt und Sie strategisch berät. Die Gradwanderung bei einer Außenprüfung zwischen steuerstrafrechtlich relevanten Tatbeständen und steuerstrafrechtlich unbedenklichen Prüfungsfeststellungen ist sehr dünn.

Bei dem geringsten Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat ist der/die Betriebsprüfer(in) zur Vermeidung der Strafvereitelung im Amt verpflichtet seine Feststellungen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weiterzuleiten und seine Arbeit einzustellen. Für den betroffenen Steuerpflichtigen sind diese Handlungen des Betriebsprüfers meist unverständlich und führen zu völlig falschen Reaktionen. Hier leisten wir für Sie professionellen Beistand.

Betriebsprüfer(innen)  haben in vielen Fällen rechtlich die Möglichkeit, die Finanzbuchhaltung zu monieren und dies führt in den meisten Fällen zu Hinzuschätzungen. Nur durch lückenlose, revisionssichere und korrekte Aufzeichnungen – der sogenannten Primär- bzw. Grundaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen und zeitnahen Verbuchung (Sekundäraufzeichnungen) – sind Sie vor Hinzuschätzungen geschützt.

Wir beraten Sie und sorgen für eine prüfungssichere Buchhaltung mit Verfahrensdokumentation. Im Rahmen der Steuerdeklarationen klären wir beispielsweise Verrechnungspreise zwischen in- und ausländischen Beteiligungsgesellschaften, Eigenverbrauchstatbestände ebenso wie Vermietungen an nahe Angehörige auf Fremdvergleich, oder die schenkungssteuerrechtliche Problematik von Gemeinschaftskonten zwischen Ehegatten.

Durch die Einführung der Kassennachschau bei bargeldintensiven Betrieben wie Bäckereien, Gaststätten Metzgereien etc. wurden die Rechte der Finanzverwaltung zur Überprüfung bargeldintensiver Betriebe erheblich erweitert und verschärft (Hinweisblatt Kassennachschau hier!).

Wir setzen Ihre Rechte durch und versuchen stets ein Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren von Ihnen abzuwenden. Bei Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung in unserem Hause können Sie beruhigt in eine Außenprüfung gehen, da wir Sie laufend über die strengen Anforderungen an die Finanzbuchführung informieren.


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