Immobilienbewertung - Steuerberater München Kolmberger Steuerkanzlei

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KOLMBERGER
Steuerkanzlei


Immobilienbewertung

Für Sie erstellen wir Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 Baugesetzbuch.

Als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erhalten Sie unabhängige, professionelle und ggf. „gerichtsfeste“ Verkehrswertgutachten für Ihren Immobilienbesitz. Sie erhalten stets ein umfangreiches Gutachten, welches durch ausführliche Objektbesichtigung (Ortstermin) und unter Anwendung modernster und führender Immobilienbewertungssoftware erstellt wird. Für Sie stellt die Immobilienbewertung (Verkehrswertbestimmung) und Steuerberatung (steuerrechtliche Grundbesitzwertermittlung) aus einer Hand einen klaren Vorteil dar. Beide Bewertungsverfahren können wir effizient und damit kostensparend für Sie vergleichen.

Anlässe für ein Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 Baugesetzbuch sind:

als Beweismittel gegenüber den Finanzämtern
Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
Beleihung (Wertermittlung)
Versicherung (Wertermittlung)
Erbauseinandersetzung
Vermögensaufstellung
Mieterhöhungsverfahren
Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich)
Steuerliche Anlässe (Entnahme, Schenkung, Erbschaft etc.)

Als Steuerberater und Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken haben Sie einen fachkundigen Spezialisten an der Hand, der den Marktwert Ihrer Immobilie objektiv, unabhängig und ggf. „gerichtsfest“ bestimmen kann.



Standort München-Haar
Kolmberger Steuerkanzlei
Münchener Str. 9
D-85540 Haar bei München

Telefon: 0 89 46 30 38
Telefax: 0 89 46 30 30
E-Mail: Kanzlei@Kolmberger.com
Standort Bad Feilnbach
Kolmberger Treuhandgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fichtenweg 19, D-83075  Bad Feilnbach

Telefon: 0 80 66 80 08
Telefax: 0 80 66 82 27
E-Mail: StB@Kolmberger.com
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