KOLMBERGER
Steuerkanzlei
Honorar
Steuerberatung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
Die Gebühr ist abhängig vom Umfang, der Komplexität und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand des Sachverhaltes. Die Gebühr, die der Steuerberater für die von ihm erbrachten Leistungen verlangen kann, wird durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgeschrieben.
Sie können durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr erheblich beeinflussen, denn bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Zeitaufwand für meine Mitarbeiter und mich oft geringer, weshalb wir die Kostenersparnis gerne an Sie weitergeben. Für die Erstellung von Finanzbuchhaltungen und Lohnabrechnungen berechnen wir für Sie günstige und transparente Paketpauschalen oder Zeitgebühren.
Für die Erstellung von Steuererklärungen bewegen wir uns grundsätzlich zwischen der niedrigsten Gebühr (sog. Mindestgebühr) und der Mittelgebühr (durchschnittliche Gebühr), die die Steuerberatervergütungsverordnung vorsieht.
Sanierungsberatung und Mergers & Acquisitions (M&A)
Diese Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand bzw. als Pauschale für ein Projekt, je nach Komplexität und/oder auf Erfolgsbasis abgerechnet.
Rechtsberatung
Die Gebühr, die der Rechtsbeistand für die von ihm erbrachten Leistungen verlangen kann, wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ggf. individuellen Vergütungsvereinbarungen festgelegt.
Immobilienbewertung
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch richtet sich regemäßig nach § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Wir versuchen für Sie die Kosten bei höchster Qualität stets transparent zu halten.